In vielen Arbeitsverträgen ist die Zahlung eines dreizehnten Monatsgehaltes vertraglich vereinbart. Das dreizehnte Monatsgehalt zahlen Arbeitgeber häufig als Sonderzuwendung und als Ergänzung zum Gehalt. Gerade bei Mitarbeitern im öffentlichen Dienst sind Arbeitsverträge mit Vereinbarungen zur Zahlung eines dreizehnten Monatsgehalts oft vorhanden. In der privaten Wirtschaft fallen Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld aber auch das dreizehnte Monatsgehalt bei betrieblichen Schwierigkeiten schnell dem Rotstift zum Opfer.
Allerdings sind Zahlungen wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld Gratifikationen, deren Höhe oft von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängt. Die Zahlung eines dreizehnten Monatsgehalt ist aber oft arbeitsvertraglich geregelt und muss somit am vereinbarten Zahlungstermin erfolgen. Die Zahlung des dreizehnten Monatsgehalt erfolgt aus der Vergangenheit heraus, d.h. mit jedem Monat erwirbt der Arbeitnehmer einen Teil des Anspruch auf ein dreizehntes Monatsgehalt.
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