Weiter werden die Sozialversicherungsbeträge, die Arbeitgeber zahlen müssen, erstattet und diese werden dadurch von den Kosten der Weiterbeschäftigung bei Arbeitsausfällen oder Auftragmangel durch schlechte Witterungsbedingungen so entlastet, das kein Arbeitnehmer aus Kostengründen entlassen werden müsste. Außerdem gibt es ein Zuschuss-Wintergeld. Das ist ein Zuschlag in Höhe von bis zu 2,50 Euro für jede aus Arbeitszeitguthaben eingesetzte Arbeitsstunde zur Vermeidung von Arbeitsausfällen. Auch gibt es ein Mehraufwand-Wintergeld. Hier wird ein Zuschlag von einem Euro für jede zwischen Mitte Dezember und Ende Februar geleistete Arbeitsstunde gezahlt, höchstens aber 450 Euro.
Die neuen Regelungen betreffen zunächst nur die Baubranche und während der ersten beiden Winterperioden werden die Regelungen begleitend untersucht. Die Finanzierung dieser Maßnahme geschieht durch ein Umlageverfahren, an dem sich die Arbeitgeber mit 1,2 Prozent und die Arbeitnehmer mit 0,8 Prozent der Bruttolohnsumme monatlich beteiligen. Die Umlage wird ab 1.4.2006 erhoben.
Den ganzen Artikel lesen Sie hier
Mehr News ( alt => neu )
1-30 I
31-60 I
61-90 I
91-120 I
121-150 I
151-180 I
181-210 I
211-240 I
241-270
|