Der Lohn stellt das Arbeitsentgeld dar, das ein Arbeitnehmer von einem Arbeit-geber für die Überlassung seiner Arbeitsleistung erhält. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Lohn oder eines Arbeitsentgelds ist die Hauptverpflichtung, die sich für einem Arbeitgeber gegenüber einem Arbeitnehmer aus dem Arbeitsvertrag ergibt.
Nach dem bürgerlichen Gesetzbuch ist der Arbeitgeber zur Lohnzahlung des vereinbarten Lohn verpflichtet (§611 Auszug ... (1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. 2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein. ...).
Wie hoch der Lohn eines Arbeitnehmer ist, wird im Arbeitsvertrag zwischen Arbeit-geber und Arbeitnehmer festgehalten und wird in der Regel vorher ausgehandelt. Verbindlich sind für Arbeitgeber aber die tariflichen Bestimmungen aus besteh-enden Tarifverträgen.
Lohn kann in verschiedenen Arten ausgezahlt werden. Die gebräuchlichste Form von Lohn ist die Zahlung von Geld für die erbrachte Arbeitsleistung. Ein Arbeit-geber zahlt hier dem Arbeitnehmer einen vorher vereinbarten Lohn in Euro. Die Lohnzahlung kann in u.a. in Bar, per Scheck oder per Banküberweisung erfolgen. Die Lohnabrechnung erfolgt ebenfalls in Euro.
Eine weitere Art des Lohn ist der Naturallohn, bei dem die Arbeitsleistung in Form von Sachbezügen erstattet wird. Als Sachbezüge kommen etwa die Bereitstellung einer Wohnung, die Gewährung von freier Kost oder andere materielle Dinge in betracht. Ein Naturallohn im weitesten Sinne ist auch die Überlassung eines Dienstwagen zur privaten Nutzung.
Die Höhe eines Lohn kann sich auf die geleistete Arbeitszeit eines Arbeitnehmer beziehen, der Lohn kann sich aber auch nach dem Arbeitsergebnis richten. In diesem Falle spricht man oft von einem Akkordlohn, der sich z.b. nach der Menge einer fertiggestellten Stückzahl eines Produktes richten kann. Wenn die Anwesenheit eines Arbeitnehmers bezahlt wird, spricht man oft von Zeitlohn.
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