Das Bildungspaket des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) soll u.a. gezielt Kinder und Jugendliche unterstützen, die Hartz4 bzw. Arbeitslosengeld 2 erhalten, Leistungen als Asylbewerber erhalten, oder ein Anrecht auf Kinderzuschlag und Wohngeld haben.
Kinder und Jugendliche dieser Zielgruppe haben so einen Rechtsanspruch auf z.B.- ein warmes Mittagessen in Kita und Schule haben sollen im Fußballverein mitmachen können und sollen bei Tagesausflügen der Schule dabei sein können. So sollen von Vornherein die Lebens- und Entwicklungschanceb der Kinder und Jugendlichen verbessert werden, denen der finanzielle Spielraum fehlt. Ebenfalls gibt es mit dem Bildungspaket auch Zuschüsse für Lehrmaterialien.
Das Bildungspaket wird direkt vor Ort von den Kreisen und kreisfreien Städten organisiert und wer die Leistungen des Bildungspaket nutzen möchte, wendet sich als Bezieher von ALG 2 (Hartz4) zuerst an das Jobcenter. Von diesen Stellen erhalten Sie dann auch das Geld aus dem Bildungspaket. Wer keine Leistungen aus dem ALG 2 bezieht und trotzdem anspruchsberechtigt ist ( z.B. Familien, Asylbewerber, Bezieher von Sozial oder Wohngeld) muss sich im Rathhaus oder der Stadtverwaltung nach dem jeweiligen Ansprechpartner erkundigen.
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SG
1.4.2012
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