Das Arbeitsministerium unter Führung von Frau von der Leyen plant die Altervorsorge der Selbständigen zur Plicht zu machen. Dies soll von Mitte nächsten Jahres an für Selbstständige gelten und so die Altersvorsorge der genannten Zielgruppe sichern.
Wie die Selbstständigen ihre persönliche Altersvorsorge sichern, steht ihnen frei - denkbar wären zum Beispiel die Rüruprente oder Riesterrente, eine private Altersvorsorge durch eine private Rentenversicherung oder aber auch Lebensversicherungen.
Aus der geplanten Pflicht zur Altersvorsorge für Selbstständige geht weiter hervor, was als Minimum der ausreichenden Altersversorung zu bezeichnen ist. Hier wird eine Absicherung gefordert, die zumindest größer ist als die derzeitige Grundsicherung von ca. 700 Euro pro Monat.
Es soll aber für die unterschiedlichen Einkommen und je nach Alter des Selbstständigen auch verschiedene Abstufungen bei den Anforderungen für die private Altersvorsorge geben.
So unterscheidet die Neuregelung u.a. die Gruppen der bis 30-Jährigen und die Gruppe der 30-50 Jährigen. Hier soll es gestaffelte Regelungen geben, die an die finanzielle Situation angepasst werden. Die Gruppe derjenigen Selbstständigen, die weniger als 400 Euro im Monat durch ihre Tätigkeit verdienen, sollen von dieser Regelung ausgenommen werden.. Selbstständige, die älter als 50 Jahre sind sollen ebenfalls von der Vorsorgepflicht für Selbstständige nach dieser Regelung ausgenommen sein.
Nötig wurde die geplante Neuregelung, da immer mehr Selbständige dem Risiko von Altersarmut ausgesetzt sind und viele Selbständige keine oder nur eine unzureichende Altersvorsorge haben.
SG
22.3.2012
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