Bisher gibt es zwei Modelle der Förderung durch die Arbeitsagentur. Die sogenannte Ich Ag fördert Arbeitslose, die Arbeitslosengeld eins beziehen oder ein Anrecht darauf hätten. Mit der Ich Ag bekommen Existenzgründer im ersten Förderjahr 600 Euro, im zweiten 350 und im dritten Jahr der maximalen Förderdauer erhalten Sie immerhin noch 240 Euro. Dabei muss der Antrag auf Förderung durch die Ich Ag aber in jedem Jahr neu gestellt werden.
Mit dem Überbrückungsgeld bekommen Existenzgründer, die sich bei drohender oder bestehender Arbeitslosigkeit selbständig machen wollen, eine Förderung für sechs Monate von der Arbeitsagentur. Voraussetzung ist ein tragfähiges Konzept, das auch bei der Ich Ag benötigt wird. Die Förderhöhe beim Überbrückungsgeld entspricht in etwa der Leistung des Arbeitslosengeld eins plus einem Zuschlag von rund 70 Prozent für Versicherungen und Sozialabgaben.
Förderprogramme für Existenzgründer
Die Koalitionspartner aus SPD und CDU sind sich derzeit zwar darüber einig, das es weiterhin eine Förderung für Existenzgründer geben muss, es muss jedoch noch ein Konsens über die Förderform gefunden werden. Die CDU befürchtet, das es Mitnahmeeffekte geben wird, wenn die Förderrichtlinien nicht streng genug ausgelegt werden. So soll denn auch die Beratung von arbeitslosen Existenzgründern verbessert werden und die Hilfen der Arbeitsagentur sollen den gründungswilligen Arbeitslosen möglichst schon bei Beginn der Arbeitslosigkeit angeboten werden, da hier die Erfolgsaussichten besonders gut sind.
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