Der Arbeitgeber hat sich im Arbeitsvertrag zur Zahlung eines Entgeld oder Lohn verpflichtet. Die Höhe des Entgeld für die geleistete Arbeit des Arbeitnehmers wurde vereinbart und richtet sich u.a. nach vorhandenen Tarifverträgen, nach Betriebsvereinbarungen oder wurde zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer ausgehandelt.
Das Entgeld muss der Arbeitgeber in Deutschland in Euro auszahlen. Die Auszahlung von Entgeld für die geleistete Arbeit kann dabei u.a. durch Bargeld, durch einen Scheck oder durch Überweisung auf ein Bankkonto geschehen.
Bei der bargeldlosen Zahlung von Entgeld in einem Unternehmen hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Der Betriebsrat kann die Zustimmung zur bargeldlosen Auszahlung von Entgeld verweigern.
Das Entgeld oder der Lohn kann u.a. ein Zeitlohn, der sich nach der Dauer der abgeleisteten Arbeitszeit berechnet oder ein Akkordlohn, der sich nach der erbrachten Arbeitsleistung richtet, sein.
Es wird keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der gemachten Angaben übernommen. Jegliche Haftung für Schäden und Konsequenzen, die sich aus der Verwendung der gemachten Angaben ergeben könnten, ist ausgeschlossen.
|