Wer von heute auf morgen arbeitslos wird und ohne Job dasteht, dessen erster Weg führt meist zum Arbeitsamt sprich der Bundesagentur für Arbeit. Wenn ein sozialversicherungspflichtiger Job ausgeübt wurde und man in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, muss man sich nach der Arbeitslosigkeit sofort bei der Arbeitsagentur melden und seine Ansprüche sichern. Auch wenn einem die Kündigung des Arbeitsverhältnisses mitgeteilt wird und die Kündigung des Arbeitsplatzes schriftlich vorliegt, sollte man sich umgehend beim zuständigen Arbeitsamt bzw. der Arbeitsagentur melden, um nicht Gefahr zu laufen, das Ansprüche nicht geltend gemacht werden können oder zumindest gekürzt werden. Ein wichtiger Punkt dabei ist zum Beispiel die Krankenversicherung, deren Beiträge ja bezahlt werden wollen.
Stellenangebote auch von der Arbeitsagentur
Die Arbeitsagentur ist aber nicht nur für die Ansprüche bei der Arbeitslosigkeit da, sondern bietet natürlich auch freie Stellen und Stellenangebote. Diese Stellenangebote der Arbeitsagentur sind natürlich für alle Stellensuchenden einsehbar und so dauert es oft eine Zeit, bis man einen passenden Job gefunden hat und der nicht schon anderweitig vergeben ist. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Arbeitsvermittler kann man auch je nach Qualifikation, Familiären Umständen und der eigenen Bereitschaft für neue Jobangebote der Arbeitsagentur vormerken lassen und wird dann benachrichtigt, sobald ein passendes Jobangebot vorliegt. Grundsätzlich sollte man sich aber nicht ausschließlich auf die Angebote der Arbeitsagentur verlassen, sondern bei der Jobsuche selbst aktiv werden. Da die Arbeitsvermittler der Arbeitsagentur oft überlastet sind und zeitgleich eine Menge Arbeitssuchender betreuen müssen, sollte man als Arbeitssuchender seine Fühler lieber lest nach dem passenden Job ausstrecken.
Wer noch weiter gehen möchte, kann auch einen privaten Arbeitsvermittler mit der Suche nach dem nächsten Job und der feien Stelle beauftragen. Denn wie so oft arbeiten private Arbeitsvermittler manchmal erfolgreicher als ihre bediensteten Kollegen bei der Bundesagentur für Arbeit.
SG
17.4.2012
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