Job I Stellenmarkt I Zeitarbeit I Heimarbeit I Nebenjob I Ausbildung I Weiterbildung I Bewerbung I Berufe I Existenzgründung I Arbeitsrecht I Job-Themen
Verzeichnis von Stellenbörsen, Jobbörsen und anderen Portalen mit JobangebotenPartner von jobagentur-24.deDie Topuser der laufenden WocheHaben Sie Lust zu texten?Die wöchentliche Gewinnchance auf Geld- und SachgewinneStellenanzeigen und JobangeboteForum und Chat für den Meinungsaustausch zu Arbeit, Ausbildung, Nebenerwerb und ....Startseite Jobagentur-24.de
Home
Begriffe aus dem Arbeitsrecht:

Lohnfortzahlung


Angestellte und Arbeitnehmer habe im Krankheitsfall einen Anspruch auf die Lohnfortzahlung. Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit die Arbeitsleistung nicht erbringen kann, so muss der Arbeitgeber für die ersten sechs Wochen einer Krankheit das Gehalt oder das Arbeitsentgeld ( Lohn) weiterhin dem Arbeitnehmer bezahlen.

Für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gelten aber einige Voraussetzungen. So muss unter anderem das Arbeitsverhältnis seit vier Wochen bestehen, es muss eine ärtzliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit, aus der die ungefähre Dauer der Krankheit hervorgeht, vorliegen und die Arbeitsunfähigkeit muss unverschuldet vom Arbeitnehmer eingetroffen sein.

Das Entgeldfortzahlungsgesetz sagt hier im § 3 im Auszug aus ... (1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunfähigkeit den Anspruch nach Satz 1 für einen weiteren Zeitraum von höchstens sechs Wochen nicht, wenn 1. er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder 2. seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist. (2) Als unverschuldete Arbeitsunfähigkeit im Sinne des Absatzes 1 gilt auch eine Arbeitsverhinderung, die infolge einer nicht rechtswidrigen Sterilisation oder eines nicht rechtswidrigen Abbruchs der Schwangerschaft eintritt. Dasselbe gilt für einen Abbruch der Schwangerschaft, wenn die Schwangerschaft innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis durch einen Arzt abgebrochen wird, die schwangere Frau den Abbruch verlangt und dem Arzt durch eine Bescheinigung nachgewiesen hat, daß sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff von einer anerkannten Beratungsstelle hat beraten lassen. (3) Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses. ...

Aber auch an gesetzlich festgelegten Feiertagen hat der Arbeitnehmer einen An-spruch auf Lohnfortzahlung. Hier muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Lohn zahlen, den der Arbeitnehmer erhalten hätte, wenn der gesetzlich festgelegte Feiertag nicht gewesen wäre. Das Entgeldfortzahlungsgesetz sagt hier im § 2 im Auszug aus

...(1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte. (2) Die Arbeitszeit, die an einem gesetzlichen Feiertag gleichzeitig infolge von Kurzarbeit ausfällt und für die an anderen Tagen als an gesetzlichen Feiertagen Kurzarbeitergeld geleistet wird, gilt als infolge eines gesetzlichen Feiertages nach Absatz 1 ausgefallen. (3) Arbeitnehmer, die am letzten Arbeitstag vor oder am ersten Arbeitstag nach Feiertagen unentschuldigt der Arbeit fernbleiben, haben keinen Anspruch auf Bezahlung für diese Feiertage. ...

Das Entgeldfortzahlungsgesetz als PDF Download


Es wird keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der gemachten Angaben übernommen. Jegliche Haftung für Schäden und Konsequenzen, die sich aus der Verwendung der gemachten Angaben ergeben könnten, ist ausgeschlossen.

Neuigkeiten und aktuelle Meldungen :

Stellenangebote vom Arbeitsamt
Yahoo könnte 2000 Arbeitsplätze streichen
Das Bildungspaket des BMAS
Riester Rente für die Altersvorsorge
Poker um Schlecker Insolvenz
Wenig Rente für Frauen im Alter
Stellenanzeigen und Stellenangebote finden
Informationsplattform über Jobcenter und Hartz4
Altersvorsorge für Selbstständige als Pflicht
Mikrokredite für Selbstständige
Existenzgründung und Gründungszuschuss
Stellenboerse für Vollzeitstellen und Nebenjobs
Stellen und Jobs auf dem Arbeitsmarkt
Arbeitsplätze und Jobs am Flughafen Schönefeld
Onlinebewerbung und Jobsuche über Soziale Netzwerke
Die Rente mit 67 Langzeitkonten und Wertguthaben
Private Arbeitsvermittler helfen bei der Jobsuche
Deutschland braucht Informatiker
Neue Zahlungsabwicklung bei Ebay
Jobs in Berlin und Jobs in Muenchen
Cebit in Hannover 2012
Stellenanzeigen im Internet
Freie Mitarbeiter gesucht weil flexibel
Eu Gipfel zu ESM und Eurokrise
Wulff und der Ehrensold
EZB Geldspritze für Banken im Zuge der Eurokrise
Mehr Ausbildungsplätze in den Bundesministerien
Online-Stellenangebote im Internet nehmen ab
Arbeit in Dänemark - Stellenangebote in Dänemark
Arbeitlosenversicherung für Selbstständige
Gerichtsurteil zum Hausbesuch bei ALG II Empfängern
Änderungen beim Arbeitslosengeld
Ausbildungssuche und Ausbildungsplatz
Arbeitslose zukünftig verstärkt im Ernteeinsatz
Neue Förderprogramme der Arbeitsagentur
Lohn für Arbeit muss höher sein als Sozialhilfe
Jobangebote im Handwerk rückgängig
Einführung des Saison-Kurzarbeitergeld

Nachrichten und Angebote von Nutzern


Sie haben eine interessante Nachricht oder ein Angebot? => hier eintragen

Job-Informationen

Wenn Sie / ihr eine interessante Hausarbeit, ein Referat oder einen Artikel zum Thema Job, Arbeit, Arbeitslosigkeit, Existenzgründung oder zu einem ähnlichen Thema geschrieben habt - meldet euch bitte. Wir veröffentlichen gerne Artikel zu den genannten Themen und zahlen ein gutes Honorar für jeden Artikel! 

Email dazu bitte an: admin@jobagentur-24.de

Wir möchten an dieser Stelle auf unser Forum aufmerksam machen. Für einen Erfahrungsaustausch stehen mehrere Foren zu verschiedenen Themen bereit.
                                 ... hier gehts zum Forum
Neben unserer bekannten kosten-losen Stellenboerse haben wir jetzt noch ein erweitertes Angebot an Jobs und Stellen im Programm.
                      ... hier gehts zum Stellenmarkt

Anzeige:

Autoren im Nebenjob gesucht!  => hier mehr!


Kontakt I Impressum