Schon bei dem Ausspruch einer Kündigung müssen bestimmte Formen und Regeln eingehalten werden.
So müssen Kündigungen unbedingt schriftlich dem anderen Vertragspartner mitgeteilt werden. Hier muss man zwar keinen formalen Wortlaut einhalten, es muss jedoch eindeutig zu verstehen sein, dass das Arbeitsverhältnis beendet werden soll.
In der Kündigung sollte der Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses stehen und es soll erkennbar sein, ob es sich um eine fristlose Kündigung handelt oder die Kündigung fristgemäß unter Einhaltung der Kündigungsfristen wirksam wird.
Gründe für eine Kündigung
Gründe für eine Kündigung müssen im allgemeinen aber weder vom Arbeitgeber noch von einem Arbeitnehmer bei einer Kündigung genannt werden, falls nicht besondere Regelungen zum Beispiel in Tarifverträgen eine andere Regelung vorsehen.
Kündigungen müssen grundsätzlich von dazu berechtigten ausgesprochen werden und sind erst dann wirksam, wenn sie dem anderen Beteiligten zugegangen sind.
Erst ab diesem Zeitpunkt gelten die Kündigungsfristen, so dass der Zugang der Kündigung zur Einhaltung von rechtlichen und arbeitsrechtlichen Schritten von großer Bedeutung ist.
Dabei ist nicht vordergründig erheblich, wann der Vertragspartner das Kündigungsschreiben erhalten hat, sondern viel entscheidender ist der Zeitpunkt, ab dem die Möglichkeit einer Kenntnisnahme von der Kündigung bestanden hat.
Bei Kündigungen im Arbeitsrecht unterscheidet man verschiedene Formen der Kündigung u.a.
- die verhaltensbedingte Kündigung
- die personenbedingte Kündigung
- die betriebsbedingte Kündigung
Daneben gibt es noch eine ganze Reihe anderer Formen einer Kündigung.
Für detailliertere Informationen zum Thema Kündigung informieren Sie sich bitte in den anderen Rubriken dieser Seite.
|