Durch schlechte wirtschaftliche Bedingungen sind Unternehmen leider immer öfter gezwungen, Arbeitsplätze und Stellen abzubauen.
In solchen Fällen von Kündigungen wird dem gekündigten Arbeitnehmer oft eine Abfindung angeboten, beziehungsweise der gekündigte Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf eine Abfindung von seinem Arbeitgeber.
Abfindung
Die Höhe der Abfindung und der Anspruch auf Abfindung kann sich auf ver-schiedenen Grundlage zusammensetzten.
In einigen Fällen und gerade bei Kündigungen, die eine große Anzahl von Arbeitnehmern eines Unternehmens betreffenden, gibt es einen Sozialplan, der die Abfindungen der Arbeitnehmer regelt.
In anderen Fällen regelt der Tarifvertrag Fragen zur Abfindung.
Bei gerichtlicher Klärung der Ansprüche aus einem Arbeitsvertrag kann natürlich auch das Gericht die Höhe oder den Anspruch auf Abfindung festlegen oder versucht zumindest, eine einvernehmliche Regelung zwischen den Beteiligten zu finden.
Eine gesetzliche Regelung des Abfindungsanspruchs war bis vor einiger Zeit noch nicht geregelt. Seit dem Jahr 2004 gibt es allerdings auch eine gesetzliche Regelung zum Anspruch auf eine Abfindung.
Allerdings gibt es einige Voraussetzungen für den
gesetzlichen Anspruch auf Abfindung:
- bei der Kündigung muss es sich um eine betriebsbedingten Kündigung handeln
- im Kündigungsschreiben wird vom Arbeitgeber eine Abfindung angeboten, falls der Arbeitnehmer innerhalb der Klagefrist auf arbeitsrechtliche Schritte verzichtet
Wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, haben sie im Regelfall einen Anspruch auf Abfindung in Höhe eines halben Monatsverdienstes für jedes Arbeitsjahr ihres Arbeitsverhältnisses .
Es besteht jedoch kein Zwang auf Arbeitgeberseite diese Abfindung anzubieten und ein Arbeitnehmer muss dieses Angebot einer Abfindung auch nicht annehmen.
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