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Arbeitsvertrag

wenn sie auf der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle sind, den Job wechseln wollen oder sich anderweitig beruflich in einem anderen Unternehmen verändern wollen, beginnt diese Tätigkeit meist nach Abschluss des Arbeitsvertrages.

Der Arbeitsvertrag ist sicherlich das Herzstück ihres Arbeitsverhältnisses und regelt klar die Vertragsbestandteile zwischen den Beteiligten.

Grundsätzlich besteht bei der Gestaltung eines Arbeitsvertrages Vertragsfreiheit, die allerdings an die gesetzlichen Regelungen, Tarifverträge und andere Bestimmungen zur Schutz von Arbeitnehmern gekoppelt ist.

Im Arbeitsvertrag sollten alle Punkte, die für das Arbeitsverhältnis entscheidend sind, klar geregelt sein, damit es bei eventuellen Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien nicht zu Unklarheiten kommt oder zumindest eine gewisse Rechtssicherheit bei arbeitsrechtlichen Schritten, von einer der beiden Parteien oder auch von beiden, gegeben ist.

Bestandteile eines  Arbeitsvertrages

Was alles genau in einem Arbeitsvertrag geregelt seien muss, darüber sollten sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Vorfeld einigen.

Einige Eckpunkte in einen Arbeitsvertrag sollten aber unbedingt enthalten sein und genauestens geklärt sein:

  • wann beginnt das  Arbeitsverhältnis
  • für welche Arbeiten und Tätigkeiten gilt dieser Arbeitsvertrag
  • Regelungen zur Arbeitszeit und zum Einsatzort
  • wie ist die Höhe des Arbeitsendgeldes und welche anderen zusätzliche Leistungen werden zwischen den Beteiligten vereinbart
  • wieviel Urlaub wird gewährt
  • welche Kündigungsfrist wird vereinbart

Weitere Punkte sollten aber auch geklärt werden.

So sollten Regelungen vereinbart werden, die klären, was bei geänderten Arbeitsbedingungen wie zum Beispiel Auftragsmangel oder bei Einsatz des Arbeitnehmers in anderen Tätigkeitsbereichen, geschieht.

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