Die Kündigung eines Arbeitsverhälnisses bzw. die Beendigung eines Arbeits-verhältnisses kann auf unterschiedliche Art und Weise und aus den verschieden-sten Gründen notwendig werden. Das der Arbeitnehmer von sich aus das Arbeitsverhältnis beenden will, ist aufgrund der derzeitigen Arbeitsmarktsituation weit weniger oft anzutreffen als der umgekehrte Fall.
Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber kann es mehrere Gründe geben. So kann es sich bei dem Arbeitsverhältnis um eine befristete Arbeit handeln, bei der das Arbeitsverhältnis automatisch nach einer gewissen Zeit oder nach dem Abschluss einer bestimmten Arbeit endet. In diesem Fall ist meist keine Kündigung notwendig.
Eine weitere Möglichkeit, die zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen kann, ist eine Betriebsstillegung. Hier werden die Angestellten und Arbeitnehmer oft durch eine betriebsbedingte Kündigung aus dem Arbeitsverhältnis entlassen. Die reine Betriebsstillegung führt allerdings in aller Regel noch nicht zur Beendigung des Arbeitsverhältnis.
Ein Arbeitsverhältnis kann auch durch einen Aufhebungsvertrag aufgelöst werden. Durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrag kommen beide Vertrags-partner, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, überein, das Arbeitsverhältnis im gegen-seitigen Einverständnis und unter den ausgehandelten Bedingungen aufzuheben.
Die meisten Kündigungen sind in Deutschland aber die ordentlichen Kündig-ungen, bei denen das Kündigungsschutzgesetz zur Anwendung kommt. Die Einzelheiten zur ordentlichen Kündigung entnehmen Sie bitte den detailierten Menüpunkten, die Sie hier finden. Neben der ordentlichen Kündigung gibt es auch die ausserordentliche Kündigung bzw. die fristlose Kündigung. Auch hier gilt das Kündigungsschutzgesetz und ein betroffener Arbeitnehmer kann unter bestimmten Voraussetzungen oder wenn er sich zu unrecht gekündigt sieht, arbeitsrechtliche Schritte gegen die Kündigung vor einem Arbeitsgericht unternehmen.
Durch den Tod des Arbeitnehmers wird auch das Arbeitsverhältnis beendet. Durch den Tod eines Arbeitgebers endet das Arbeitverhältnis mit den Arbeitnehmern eines Unternehmen nicht automatisch - vielmehr treten die Erben an die Stelle des verstorbenen Arbeitgebers.
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