Job I Stellenmarkt I Zeitarbeit I Heimarbeit I Nebenjob I Ausbildung I Weiterbildung I Bewerbung I Berufe I Existenzgründung I Arbeitsrecht I Job-Themen
Verzeichnis von Stellenbörsen, Jobbörsen und anderen Portalen mit JobangebotenPartner von jobagentur-24.deDie Topuser der laufenden WocheHaben Sie Lust zu texten?Die wöchentliche Gewinnchance auf Geld- und SachgewinneStellenanzeigen und JobangeboteForum und Chat für den Meinungsaustausch zu Arbeit, Ausbildung, Nebenerwerb und ....Startseite Jobagentur-24.de
Home
Begriffe aus dem Arbeitsrecht:

Befristete Arbeitsverhältnisse


Die Befristung von Arbeitsverträgen und Arbeitsverhältnissen verschafft Arbeit-gebern mehr Flexibilität bei Personalbedarf und Personaleinsatz. Aber auch für Arbeitnehmer kann ein befristetes Arbeitsverhältnis der Einstieg in den Arbeits-markt sein und nicht selten werden aus einem befristeten Arbeitsverhältnis eine Festanstellung.

Für Arbeitsverträge oder Arbeitsverhältnisse, die von vornherein befristet sind, gilt das Teilzeit- und Befristungsgesetz. Dabei definieren sich befristete Arbeits-verträge entweder nach der Dauer oder aus der Art der Beschäftigung.

Für Arbeitgeber ist meist in erster Linie interessant zu wissen, welche Möglich-keiten und Risiken sich aus den gesetzlichen Bestimmungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes ergeben können, den schnell können Befristungen bei Arbeitsverträgen oder Arbeitsverhältnissen unwirksam werden. Die kalender-mäßige Befristung der Dauer eines Arbeitsverhältnisses ist ohne sachlichen Grund bis zu zwei Jahr möglich. Bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren ist eine dreimalige Verlängerung des kalendermäßig befristeten Vertrages möglich. Wenn der Arbeitsvertrag oder das Arbeitsverhältniss länger als zwei Jahre befristet wer-den soll, so muss ein sachlicher Grund dafür vorliegen ( wenn der Bedarf an Arbeitsleistungen nur für einen bestimmten Zeitraum besteht, der Arbeitnehmer nur Vertretung ist, die Form der Arbeitsleistung eine Befristung rechtfertigt usw.).

Eine anderer Form der Befristung von Arbeitsverträgen und Arbeitsverhältnissen ist die zweckbedingte Befristung. Ein zweckbeding befristeter Arbeitsvertrag endet, wenn der Zweck oder der Grund für die Einstellung eines Arbeitnehmers erreicht ist. Der Arbeitgeber hat aber die Pflicht, dem Arbeitnehmer schriftlich den Zeitpunkt der Zweckerreichung mitzuteilen. Erst danach endet der Arbeitsvertrag nach zwei Wochen.

Arbeitnehmer sollten wissen, das bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten um die Gültigkeit oder die Unwirksamkeit einer Befristung eine Klage innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht eingereicht werden muss, da sonst die Frist für einen Einspruch abgelaufen ist.

Weiter ist zu beachten, das befristete Arbeitsverträge oder Arbeitsverhältnisse immer in schriftlicher Form abgeschlossen werden müssen, da mündliche Absprachen zur Befristung von Arbeitsverträgen und Arbeitsverhältnissen nichtig sind und ein unbefristetes Arbeitsverhältnis oder ein unbefristeter Arbeitsvertrag entstehen kann.


Es wird keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der gemachten Angaben übernommen. Jegliche Haftung für Schäden und Konsequenzen, die sich aus der Verwendung der gemachten Angaben ergeben könnten, ist ausgeschlossen.

Neuigkeiten und aktuelle Meldungen :

Stellenangebote vom Arbeitsamt
Yahoo könnte 2000 Arbeitsplätze streichen
Das Bildungspaket des BMAS
Riester Rente für die Altersvorsorge
Poker um Schlecker Insolvenz
Wenig Rente für Frauen im Alter
Stellenanzeigen und Stellenangebote finden
Informationsplattform über Jobcenter und Hartz4
Altersvorsorge für Selbstständige als Pflicht
Mikrokredite für Selbstständige
Existenzgründung und Gründungszuschuss
Stellenboerse für Vollzeitstellen und Nebenjobs
Stellen und Jobs auf dem Arbeitsmarkt
Arbeitsplätze und Jobs am Flughafen Schönefeld
Onlinebewerbung und Jobsuche über Soziale Netzwerke
Die Rente mit 67 Langzeitkonten und Wertguthaben
Private Arbeitsvermittler helfen bei der Jobsuche
Deutschland braucht Informatiker
Neue Zahlungsabwicklung bei Ebay
Jobs in Berlin und Jobs in Muenchen
Cebit in Hannover 2012
Stellenanzeigen im Internet
Freie Mitarbeiter gesucht weil flexibel
Eu Gipfel zu ESM und Eurokrise
Wulff und der Ehrensold
EZB Geldspritze für Banken im Zuge der Eurokrise
Mehr Ausbildungsplätze in den Bundesministerien
Online-Stellenangebote im Internet nehmen ab
Arbeit in Dänemark - Stellenangebote in Dänemark
Arbeitlosenversicherung für Selbstständige
Gerichtsurteil zum Hausbesuch bei ALG II Empfängern
Änderungen beim Arbeitslosengeld
Ausbildungssuche und Ausbildungsplatz
Arbeitslose zukünftig verstärkt im Ernteeinsatz
Neue Förderprogramme der Arbeitsagentur
Lohn für Arbeit muss höher sein als Sozialhilfe
Jobangebote im Handwerk rückgängig
Einführung des Saison-Kurzarbeitergeld

Nachrichten und Angebote von Nutzern


Sie haben eine interessante Nachricht oder ein Angebot? => hier eintragen

Job-Informationen

Wenn Sie / ihr eine interessante Hausarbeit, ein Referat oder einen Artikel zum Thema Job, Arbeit, Arbeitslosigkeit, Existenzgründung oder zu einem ähnlichen Thema geschrieben habt - meldet euch bitte. Wir veröffentlichen gerne Artikel zu den genannten Themen und zahlen ein gutes Honorar für jeden Artikel! 

Email dazu bitte an: admin@jobagentur-24.de

Wir möchten an dieser Stelle auf unser Forum aufmerksam machen. Für einen Erfahrungsaustausch stehen mehrere Foren zu verschiedenen Themen bereit.
                                 ... hier gehts zum Forum
Neben unserer bekannten kosten-losen Stellenboerse haben wir jetzt noch ein erweitertes Angebot an Jobs und Stellen im Programm.
                      ... hier gehts zum Stellenmarkt

Anzeige:

Autoren im Nebenjob gesucht!  => hier mehr!


Kontakt I Impressum