Neben der "normalen" Kündigung (mit Kündungsfristen, Abfindungsregelungen etc.) hat ein Arbeitgeber unter bestimmten Bedingungen auch die Möglichkeit, einen Arbeitnehmer außerordentlich - d.h. fristlos - zu kündigen.
Diese Bedingungen für eine außerordentliche Kündigung sind u.a. gegeben, wenn die Fortsetzungen des Arbeitsverhältnisses aus einem Grund nicht mehr zumutbar ist.
Als Gründe kommen etwa ein Vertrauensmissbrau, eine Arbeitsverweigerung oder betrügerische und falsche Angaben bei der Bewerbung in Frage.
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