Für eine fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses von Seiten des Arbeit-gebers müssen wichtige Gründe gegeben sein, damit diese fristlose Kündigung auch wirksam ist.
Wichtige Gründe oder Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung wären z.B. Tatsachen, die verhaltensbedingt sind und von sich heraus einen wichtigen Grund darstellen (etwa Bestechlichkeit , eine wiederholte Arbeitsverweigerung, häufiges, unentschuldigtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz oder Diebstahl). Andere, betriebs-bedingte, Gründe für eine fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers wären u.a. sexuelle Belästigung von Mitarbeitern, rechtsextreme politische Betätigungen oder andere Störungen der betrieblichen Abläufe.
Personenbedingte Gründe, die zu einer fristlosen Kündigung eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber führen können, wären uner Umständen gegeben, wenn der Arbeitnehmer keine gültige Arbeitserlaubnis besitzt oder wenn ein Arbeitnehmer seine Arbeitsaufgaben wiederholt unter Alkoholeinfluss erledigt.
Wenn Arbeitnehmer außerordentlich gekündigt werden soll, denen Aufgrund von Arbeitsverträgen oder tarifvertraglichen Bedingungen nur fristgerecht gekündigt werden kann, so kann es dennoch für den Arbeitgeber unter bestimmten Voraus-setzungen möglich sein, diese Arbeitnehmer fristlos zu kündigen.
Dabei ist jedoch der Weg wie bei einer ordentlichen Kündigung einzuhalten und eventuell ein Anhörungsverfahren, nach dem Betriebsverfassungsgesetz, einzu-leiten.
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