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Begriffe aus dem Arbeitsrecht:

Feiertag


Die Zahl der gesetzlichen Feiertage, an denen in der Regel nicht gearbeitet wird, ist in Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Staaten recht hoch. Zudem kommen noch Unterschiede bei gesetzlichen Feiertagen zwischen den einzelnen Bundesländern hinzu.

Grundsätzlich wird an allen Sonn- und Feiertagen im allgemeinen nicht gearbeitet. Was ein Feiertag ist, wird durch die gesetzlichen Bestimmungen der einzelnen Bundesländer bestimmt. Bundesweit ist der 3. Oktober, als Tag der Deutschen Wiedervereinigung, als gesetzlicher Feiertag festgelegt.

Wenn ein gesetzlich festgelegter Feiertag auf einen Wochenarbeitstag fällt, hat der Arbeitgeber die Verpflichtung, den Arbeitnehmern den Lohn weiter zu zahlen. Die Höhe hängt davon ab, wieviel der Arbeitnehmer verdient hätte, wenn der gesetzliche Feiertag nicht gewesen wäre. Wenn ein Arbeitnehmer an einem Sonn- oder Feiertag arbeitet, so erhält er in aller Regel einen Feiertagszuschuss oder einen arbeitsfreien Tag als Ausgleich gewährt. Einzelheiten dazu ergeben sich oft aus dem Arbeitsvertrag, aus Tarifverträgen oder aus Betriebsvereinbar-ungen.

Wenn ein Arbeitnehmer wegen einem unverschuldeten Unfall nicht arbeitsfähig ist und dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt, so sind in der Regel die Zuschläge für die Sonn- und Feiertagsarbeit neben dem Arbeits-entgeld ebenfalls weiter zu zahlen, wenn die Sonn- und Feiertagsarbeit des Arbeitnehmers regelmäßig anfällt.


Es wird keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der gemachten Angaben übernommen. Jegliche Haftung für Schäden und Konsequenzen, die sich aus der Verwendung der gemachten Angaben ergeben könnten, ist ausgeschlossen.

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