Um einen Anspruch auf Leistungen aus dem Arbeitslosengeld zu haben, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.
Anspruchberechtigt auf Arbeitslosengeld sind grundsätzlich alle, die folgende Voraussetzungen erfüllen
- der Antragsteller ist arbeitslos
- der Antragsteller hat sich sofort nach Erhalt der Kündigung persönlich arbeitslos gemeldet
- die Anwartschaft des Antragsteller ist erfüllt
Die Anwartschaftszeit ist u.a.erfüllt, wenn Sie in den letzten drei Jahren ein ver-sicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältniss hatten. Ab Februar 2006 verkürzt sich diese Zeit auf zwei Jahre und auch einige Sonderregelungen bei der Anwartschaftszeit entfallen ab diesem Zeitpunkt.
Arbeitslos zu sein bedeutet, das kein Beschäftigungsverhältniss besteht, man für eine Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht und man aus-reichende Eigenbemühungen bei der Suche nach einer Arbeitsstelle zeigt. Arbeitslos sind aber unter Umständen auch Selbstständige, die weniger als fünfzehn Stunden pro Woche arbeiten oder Arbeitslose, die weniger als fünfzehn Stunden in der Woche einer beruflichen Tätigkeit nachgehen.
Bei der Antragstellung für den Bezug von Arbeitslosengeld sollten Sie persönlich bei der Arbeitsagentur vorstellig werden und u.a. folgende Unterlagen bei der Antragstellung auf Arbeitslosengeld parat haben:
- Ihr Kündigungsschreiben
- die Lohnsteuerkarte
- Ihre Ausweispapiere
Wenn Sie schon einmal Arbeitslosengeld bezogen haben, sollten Sie die Unter-lagen darüber ( Bewilligungsbescheide, Leistungsnachweise über den Bezug von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe etc.) zum Termin mitbringen. Auch die Arbeits-bescheinigung, die Ihnen Ihr früherer Arbeitgeber aushändigen muss, wird zur Antragsstellung auf Arbeitslosengeld benötigt.
Berechnung des Arbeitslosengeld
Für die Berechnung der Höhe des Arbeitslosengeldes wird der Zeitraum ( Be-messungszeitraum) der Arbeitstätigkeit des letzten Jahres vor dem Zugang der Kündigung herangezogen, d.h. für die Berechnung der Höhe des Arbeitslosengeld ist der Verdienst der letzten zwölf Monate entscheident.
Sollten Sie aber in den letzen zwölf Monaten nicht durchgängig beschäftigt ge-wesen sein, so werden eventuell die letzten zwei Jahre der Berufstätigkeit zur Berechnung des Arbeitslosengeld berücksichtigt.
Die Höhe der Geldleistungen aus dem Anspruch auf Arbeitslosengeld wird nach Kalendertagen berechnet und immer monatlich für dreißig Kalendertage aus-gezahlt. Damit werden schwankende, monatliche Zahlungen an Arbeitslosengeld vermieden und Sie erhalten immer den gleichen monatlichen Betrag an Arbeits-losengeld.
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