Zu den weiteren Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeit bzw. dem Arbeitsamt gehört die Berufsberatung von Jugendlichen und allen anderen Arbeitssuchenden sowie und die Beratung zu Umschulungsmaßnahmen und Qualifizierungen.
Weitere Aufgabenfelder der Arbeitsagentur sind die Vermittlung von Ausbildungsplätzen, die Beratung von Arbeitgebern in Fragen der Vermittlung von Mitarbeitern und Arbeitssuchenden, die Förderung der beruflichen Bildung und und die Gewährung von Leistungen zum Erhalt und zur Schaffung von Arbeitsplätzen.
Die Arbeitsagentur führt Statistikern zur Berufsforschung, zur Arbeitsmarktpolitik und zu allen Themen, die für den Arbeitsmarkt relevant sind, durch.
Die Arbeitsagentur ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und unterliegt der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit.
Neben der Berufs-und Arbeitsmarktberatung, der Vermittlung von Ausbildungs-und Arbeitsstellen und der Förderung der beruflichen Weiterbildung und Qualifizierung ist nach wie vor aber die Sicherung des Lebensunterhalts der von Arbeitslosigkeit betroffenen Menschen die wichtigste Hauptaufgabe der Arbeitsagentur.
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