Seit der Einführung von Hartz 4 und mit der Einführung des Arbeitslosengeld 2 ist die Arbeitslosenhilfe gestrichen worden bzw. weggefallen.
Alle, die vor 2005 Arbeitslosenhilfe bezogen haben, erhalten jetz bei vorliegen bestimmter Voraussetzungen Leistungen aus dem Arbeitslosengeld 2 oder dem Sozialgeld.
Im Unterschied zur Arbeitslosenhilfe, die aus Steuermitteln finanziert wurde, wird das Arbeitslosengeld 2 aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung finanziert.
Nähere Informationen zum Anspruch auf Arbeitslosengeld 2, zur Höhe des Arbeitslosengeld 2 und zu den Plichten, die beim Bezug von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld 2 auf Sie zukommen, finden Sie unter
=> Job-Themen /Leistungen.
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