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Hartz 4 bzw. Hartz IV

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Im Jahre 2002 wurden die Weichen für eine der größten Arbeitsmarktreformen in Deutschland gestellt. Die zunehmenden Probleme auf dem Arbeitsmarkt verlangten nach radikalen Änderungen auf dem Arbeitsmarkt und der Organi-sation der Arbeitsvermittlung.
Die zunehmenden Probleme auf dem Arbeitsmarkt und die unzureichenden Vermittlungen durch die Arbeitsämter zwangen die Politik zum handeln.

Die Bundesregierung bildete zur Überwindung der Probleme auf dem Arbeits-markt eine Kommision, die sich aus verschiedenen Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Poltik, Gewerkschaften und anderen kompetenten Vertretern zusam-mensetzte und die vom späteren Namensgeber der neuen Gesetzte, Dr.Peter Hartz, geleitet wurde.

Nach etlichen Diskussionen und Entwürfen wurde dann durch den Bundestag das Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt beschlossen und die beschlossenen Gesetzte und Gesetzesänderungen,die die Hartz-Kommision zuvor ausgearbeitet hatte, in vier Pakete aufgeteilt.

Das Hartz 1 Packet enthält u.a. Gesetzesregelungen zu folgenden Punkten:

  • eine Meldepflicht für alle von Arbeitslosigkeit betroffenen, die nun verpflichtet sind, sich sofort nach Zugang einer Kündigung arbeitslos zu melden, da sonst Abzüge beim Arbeitslosengeld zu erwarten sind
  • zukünftig soll das Einkommen des Lebenspartners verstärkt mit bei der Berechnung der Bedürftigkeit berücksichtigt werden, der Vermögens-freibetrag sinkt auf mehr als die Hälfte
  • alleinstehende Arbeitslose müssen zukünftig mobiler bei der Arbeitssuche sein und schon ab dem vierten Monat der Arbeitslosigkeit bundesweit nach einer Arbeitsstelle suchen
  • es wird der Bildungsgutschein eingeführt, mit dem der Arbeitssuchende sich eine Weiterbildung und den Träder einer Weiterbildung selbst suchen kann
  • das Gesetz zur Arbeitnehmerüberlassung wird dereguliert und so wird unter anderem die Beschränkung der Überlassundsdauer von Leih-arbeitern aufgehoben und der Leiharbeiter bekommt fast die gleichen Rechte wie ein festangestellter Kollege zugesprochen

Eine der grundsätzlichsten Regelungen aus den Beschlüssen von Hartz 1 war aber die Schaffung der Personal-Service-Agenturen (PSA).

Mit PSA wurden Firmen der Arbeitnehmerüberlassung in privater Trägerschafft zugelassen. Die Personal-Service Agentur stellt dabei selbst Arbeitslose ein und verleiht diese dann befristet an andere Unternehmen.

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