Somit ist das bisher geltene Bundessozialhilfegesetz sei dem 1.1.2005 ungültig und die Empfänger von Sozialhilfe erhalten nun Leistungen aus Arbeitslosengeld 2/ Sozialgeld.
Nach den neuen Bestimmungen, die sich aus den Hartz-Regelungen und aus dem Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ergeben, erhalten alle Bedürftigen Leistungen nach einem einheitlichen Regelsatz .
Dieser Regelsatz beträgt im Osten 331 Euro und im Westen 345 Euro. Über eine Angleichung der verschiedenen Regelsätze zwischen Ost und West wird aber derzeit diskutiert.
Anspruchsberechtigt auf Mittel aus Arbeitslosengeld 2 / Sozialgeld sind grund-sätzlich alle hilfebedürftigen Menschen zwischen 15 und 65 Jahren, die erwerbs-fähig sind. Um Unterstützung zu erhalten, müssen Antragsteller Ihre Einkommens - und Vermögensverhältnisse offenlegen. Auch die Einkommen aus der Bedarfsgemeinschaft werden bei der der Überprüfung auf Anspruch auf Sozialhilfe bzw. Arbeitslosengeld 2 / Sozialgeld und bei der Berechnung der Höhe herangezogen.
Neben den Regelleistungen können aber auch noch andere finanzielle Unter-stützungen an Hilfebedürftige gewährt werden.
Das können u.a. die Erstattung von Kosten für Unterkunft oder Miete oder die Erstattung von Raten der Finanzierung von Wohneigentum sein. Aber auch die Kosten für die Erstausstattung einer Wohnung oder von Schwangeren können beispielsweise übernommen werden.
Für mehr Informationen zu den Hartz und Hartz 4 Gesetzen oder mehr zum Thema Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld 2 schauen Sie in unter
=> jobthemen/Leistungen
|