Mit den Reformen des Arbeitsmarktes wurde die Verdienstgrenze von früher 325 Euro auf 400 Euro erhöht. und auch die zeitliche Begrenzung auf 15 Wochen-stunden ist seit dem 1. April 2003 entfallen.
Wenn sie einem versicherungspflichtigen Hauptberuf haben, wird der Verdienst aus dem Minijob auch nicht auf das Einkommen aus dem Hauptberuf angerechnet. Sie bekommen quasi brutto wie netto das gleiche und haben so einen schönen Verdienst aus ihrem Nebenjob.
Bei einem Nebenjob als Minijobber sind sie natürlich trotzdem versichert.
Der Arbeitgeber zahlt eine Pauschale von 25 Prozent des Arbeitsentgelts an die Minijo -Zentrale beziehungsweise die Bundesknappschaft.
Anderer Regelungen gelten, wenn es um einen Minijob oder eine geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten geht.
Da der Gesetzgeber spezielle Regelungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit schaffen wollte und Haushaltshilfen aus dem Schattendasein als Schwarzarbeiter befreien wollte, hat er die Regelungen für Minijobs für private Haushalte speziell gefördert und macht es so Auftraggebern aus dem Privatbereich besonders attraktiv, die Tätigkeiten als Haushaltshilfe anzumelden.
So zahlen Arbeitgeber in Privathaushalten nur 12 Prozent Abgaben an Versich-erungen und Steuern, wenn die Tätigkeiten haushaltsnach sind und die Arbeiten sonst eigentlich von einem Mitglied des Haushalts ausgeführt werden würden.
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