Mit der Zusammenfassung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe ist die dreigegliederte Absicherung von Arbeitslosengeld => Arbeitslosenhilfe => Sozialhilfe weggefallen.
Wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, stehen Bedürftigen Leistungen aus dem Arbeitslosengeld 2 zu. Damit soll der Lebensunterhalt des Hilfebedürftigen und seiner Angehörigen finanziert werden.
Gleichzeitig unterstütz die Arbeitsagentur Erwerbsfähige Arbeitslosengeld 2 -Empfänger aber auch besonders bei der Suche nach einem Arbeitsplatz, damit der erwerbsfähige Arbeitslosengeld 2 -Empfänger in die Lage versetz wird, so schnell wie möglich wieder auf eigenen Beinen zu stehen.
Voraussetzungen Arbeitslosengeld 2
Grundsätzlich haben alle Personen einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 2, die
- zwischen 15 und 65 Jahre alt sind
- erwerbsfähig und hilfebedürftig sind
- ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben
Hilfebedürftigkeit liegt meistens dann vor, wenn der Unterhalt für das eigene Leben und das der Familienangehörigen nicht mehr aus eigener Kraft und aus eigenen Mitteln bestritten werden kann. Erwerbsfähig ist, wer in der Lage ist, eine Tätigkeit und eine Arbeit für mindestens drei Stunden am Tag ausüben zu können.
Mit der Einführung von Arbeitslosengeld 2 hat der Gesetzgeber Bedingungen und Regelungen getroffen, die eine Grundsicherung bei Hilfebedürftigkeit sichert, aber auch bestimmte Forderungen an erwerbsfähige Bezieher von Arbeitslosengeld 2 stellen.
Zahlungen im Rahmen von Arbeitslosengeld 2 orientieren sich immer am Bedarf eines jeden Einzelnen. Bei Zahlungen von Arbeitslosengeld 2 wird auch das eigene Vermögen und das Vermögen und Einkommen von Partnern aus ehe-ähnlichen Gemeinschaften, Lebenspartnerschaften und anderen Bedarfs-gemeinschaften berücksichtigt.
Höhe Arbeitslosengeld 2
Die Regelleistungen betragen im Osten 331 Euro und im Westen 345 Euro.
Mit den Regelleistungen des Arbeitslosengeld 2 sollen der Lebensunterhalt und die Bedürfnisse des täglichen Lebens abgedeckt und finanziert werden.
Es können aber noch weitere Mittel beantragt werden.
So können etwa Kosten, die für Miete und Heizung anfallen, durch zusätzliche Geldleistungen aus dem Arbeitslosengeld 2 getragen werden. Dabei werden die tatsächlichen Kosten voll übernommen, solange Sie als angemessen zu betrachten sind. Bei Hauseigentümern, die nicht zur Miete wohnen, aber finanzielle Belastungen durch Raten für die Finanzierung der eigenen vier Wände zu tragen haben, ist eine Kostenübernahmne der Raten durch Zahlungen aus dem Arbeitslosengeld 2 möglich.
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