Für viele Arbeitnehmer ist die Überlassung eines Dienstwagens, eventuell sogar zur privaten Nutzung, eine Zusatzleistung ihres Arbeitgeber. Viele Unternehmer und Arbeitgeber gehen in letzter Zeit dazu über, anstelle von Gehalts- oder Lohnerhöhungen den Arbeitnehmern und Führungskräften die Nutzung eines Firmenwagens, auch privat, zu genehmigen. Aber auch als Argument für die Gewinnung von Fachkräften und Führungspersönlichkeiten spielt der Dienstwagen oder der Firmenwagen noch immer eine entscheidende Rolle.
Für Arbeitgeber und Unternehmer kann die Überlassung eines Dienstwagen durchaus finanzielle Vorteile haben. Falls der Mitarbeiter dienstlich viel unterwegs ist, entfallen so die Kosten, die der Unternehmer dem Mitarbeiter, der die Wege mit seinem Privatfahrzeug erledigen würde, erstatten müßte. Bei geschickten Verhandlungen mit Autohändlern und Leasinggeselschaften lassen sich eventuell sogar Sonderkonditionen aushandeln.
Die Überlassung eines Dienstwagen zur privaten Nutzung bzw. die Überlassung eines Firmenwagen zur privaten Nutzung stellt eine Naturalvergütung neben dem eigentlichen Arbeitsentgeld dar.
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