Mit
Hartz 4 oder Hartz IV wurden und werden Maßnahmen beschlossen, die Arbeitslose schneller und effektiver in Arbeit vermitteln sollen, andererseits aber auch eine Menge Dinge von Arbeitslosen fordern.
Mit Hartz 4 oder Hartz IV wurde beschlossen, die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe abzuschaffen und dafür das Arbeitslosengeld II einzuführen.
Damit entfällt die bisherigen dreistufige Absicherung ( Arbeitslosengeld => Arbeitslosenhilfe => Sozialhilfe ) und wird ersetzt durch eine zweistufige Absich-erung ( Arbeitslosengeld => Arbeitslosengeld 2 ).
Hier wird allen Berechtigten ein Grundbetrag von 331 Euro im Osten und 345 im Westen monatlich gezahlt. Dazu kommen u.a. noch Leistungen und Geldmittel für die Miete und für den Unterhalt von Kindern.
Wenn der Arbeitssuchende Geldmittel der Arbeitsagentur erhält, so sind dies Zahlungen im Rahmen des Arbeitslosengeld II, bei Angehörigen sprich man vom Sozialgeld.Grundsätzlich haben alle erwerbs -und hilfebedürftigen Menschen zwischen 15 und 65 Jahren einen Anspruch auf Leistungen aus Mitteln von Hartz 4. Dabei ist unter Hilfebedürftigkeit u.a. zu verstehen, wenn der Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln oder aus Mitteln der Bedarfsgemeinschaft gedeckt werden kann. Erwerbsfähig ist dagegen derjenige, der in der Lage ist, eine Arbeit für mindestend drei Stunden am Tag auszuführen.
Leistungen aus Hartz 4 bzw. Hartz IV
Die Vermittlung von Hilfebedürftigen und Empfängern von Arbeitslosengeld II in Arbeit ist die eigentliche Hauptaufgabe aus den Arbeitsmarktreformen.
Die Grundsicherung des Lebensunterhalts ist durch die Zahlungen des Arbeits-losengeld II oder durch das Sozialgeld abgedeckt und durch die zusätzlichen Geldmittel für Wohnung, Kinder etc. stehen allen Hilfebedürftigen noch zusätzliche Mittel aus Hartz 4 zur Verfügung.
Eine effektive Arbeitsvermittlung soll aber vor allem eine schnelle Wiederein-gliederung von Erwerbsfähigen in den Arbeitsmarkt beschleunigen und ein "einrichten" in der Arbeitslosigkeit verhindern.
Die Fallmanager und die Arbeitsvermittler sind für alle Arbetssuchenden kom-petente Ansprechpartner und in Gesprächen mit dem Mitarbeiter der Arbeitsagentur sollen alle Gründe, die bisher eine Arbeitsvermittlung verhinderten, aufgedeckt werden und später beseitigt werden.
Danach wird zwischen dem Arbeitsvermittler bzw. dem Fallmanager eine Vereinbarung getroffen, in der die Eigenbemühung des Arbeitslosen und die Leistungen der Arbeitsagentur festgelegt werden. Diese Leistungen können z.B.
- Weiterbildungsmaßnahmen
- Unterstützung bei der Kinderbetreuung
- Finanzierung berufsspezifischer Ausrüstungen oder Arbeitsmittel
sein.