Mit Eingliederungsleistungen sollen Arbeitslose und effektiver in Arbeit vermittelt werden.
Besonders Jugendliche sollen sofort Arbeitsangebote bekommen oder eine Ausbildungsstelle oder Lehrstelle angeboten bekommen. Sie sollen nach Möglichkeit gar nicht erst längere Zeit in der Arbeitslosigkeit verbringen.
Mit Hartz 4 sind aber noch weitere Anreize für die Arbeitssuche und Förder-maßnahmen geschaffen worden.
So gibt es unter anderem
- mehr Anreize bei der Aufnahme eines Minijob ( Ausweitung der Freigrenzen und dadurch mehr Geld )
- das Einstiegsgeld, das als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II gezahlt wird, wenn eine selbstständige Tätigkeit oder eine versicherungspflichtige Erwerbstätigkeit aufgenommen wird, die Lebenskosten aber nicht komplett gedeckt werden können
- einen Kinderzuschlag, wenn die Einnahmen aus Erwerbstätigkeiten nur für den eigenen Lebensunterhalt ausreichen würden, nicht aber für den der Kinder
- Übernahme der Beiträge für Kranken,-Renten -und Pflegeversicherung
Im Gegenzug ist der Arbeitslose Hartz 4 Empfänger aber auch verpflichtet, mehr Kompromisse als bisher bei der Arbeitssuche einzugehen und mehr Eigenverantwortung bei der Vermittlung in Arbeit zu übernehmen.
Auch die Arbeitsagentur hat nun mehr Möglichkeiten, um Druck auf Arbeitslose auszuüben, die sich in der Arbeitslosigkeit "eingerichtet " haben. Wer so zum Beispiel Arbeitsangebote ohne trifftigen Grund ablehnt , eine zumutbare Arbeit nicht annimmt oder keine ausreichende Eigeninitiative bei der Arbeitssuche zeigt, muss mit einer Kürzung seiner Arbeitslosenbezüge rechnen.
Eine angebotene Arbeit darf nicht allein abgelehnt werden, weil Sie nicht der eigentlichen Berufsausbildung entspricht, weil die Entlohnung schlechter ist als bisher, weil der Arbeitsort weiter entfern ist oder nur, weil andere Arbeits-bedingungen schlechter sind als bei der letzen Arbeitsstelle.
>>Bei Fragen zu Hartz 4 finden Sie eventuell in den FAQ zu Hartz 4 Antworten.<<