Mit dem dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurden Punkte und Vorschläge der Hartz-Kommision festgehalten und umgesetzt, die einem Umbau der alten Bundesagentur für Arbeit in ein modernes Dienstleist-ungsunternehmen mit angeschlosenen Job-Centern festlegten.
Die Jobcenter sind nun die Hauptanlaufstelle für alle Arbeitslosen und Arbeits-suchenden.
Die dort arbeitenden Fallmanager betreuen die Arbeitslosen von nun an viel intensiver als bisher. Gleichzeitig erhalten die Mitarbeiter und Fallmanager mehr Kompetenzen bei der Bekämpfung von Dauerarbeitslosen, die magelndes bemühen bei der Arbeitssuche und der Suche nach einer Arbeitstelle erkennen lassen. Es können so nun von den Mitarbeitern der Arbeitsagentur unter Umständen Sperrzeiten leichter verhängt werden .
Mit dem dritten Hartz -Packet wurden aber noch eine Reihe anderer Regelungen festgelegt:
- Eine Verschärfung der Regelungen bei Gründen, die zu einer Sperrzeit und der Aussetzung und dem Wegfall von Anspruch auf Arbeitslosengeld führen
- Die Ansprüche und die Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld werden geändert ( Vorversicherungszeit von zwölf Monaten muss nun in zwei statt wie bisher in drei Jahren erreicht werden)
- Teilzeitarbeit wird für Arbeitslose gegenüber der Arbeitsagentur leichter durchzusetzen sein
- Die Berechnung des Arbeitslosengeld wird vereinfacht
- die Steuerung der gesammten Arbeitsvermittlung wird dezentralisiert und die Agenturen vor Ort erhalten mehr Entscheidungsfreiheit und Kompetenz beim Umgang mit Mitteln.
Gerade der letze Punkt ist eigentlich die entscheidenste Maßnahmen zur Verbess-erung der Arbeitslosenvermittlung, da die Mitarbeiter vor Ort meist über die not-wendigen Kenntnisse zur Arbeitsvermittlung im regionalen Bereich verfügen.
Die Organisationsstruktur der Bundesagentur für Arbeit ist in Zukunft dreigliedrig, d.h. es gibt eine Zentrale, die den Regionaldirektionen überstellt ist. Die Regionaldirektionen sind den örtlichen Agenzuren für Arbeit überstellt.
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