Job I Stellenmarkt I Zeitarbeit I Heimarbeit I Nebenjob I Ausbildung I Weiterbildung I Bewerbung I Berufe I Existenzgründung I Arbeitsrecht I Job-Themen
Verzeichnis von Stellenbörsen, Jobbörsen und anderen Portalen mit JobangebotenPartner von jobagentur-24.deDie Topuser der laufenden WocheHaben Sie Lust zu texten?Die wöchentliche Gewinnchance auf Geld- und SachgewinneStellenanzeigen und JobangeboteForum und Chat für den Meinungsaustausch zu Arbeit, Ausbildung, Nebenerwerb und ....Startseite Jobagentur-24.de
Home
Begriffe aus dem Arbeitsrecht:

Geschäftsführer


Als Geschäftsführer wird im allgemeinen eine Person bezeichnet, die ein Unter-nehmen oder ein Geschäft leitet.

Üblicherweise ist mit dem Begriff Geschäftsführer in der Regel die Person ge-meint, die einem Unternehmen mit der Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Gmbh) vorsteht.

Der Geschäftsführer einer Gmbh verantwortet die Leitung des Unternehmens und trägt Sorge für einen gewinnorientierten Betriebsablauf. Er kann eine Befugnis zur Gesamtvertretung oder eine Einzelvertretungsbefugnis bestehen.

Der Geschäftsführer einer Gmbh ist nicht als Arbeitnehmer zu betrachten.

Hieraus ergibt sich, das das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet und das Streitigkeiten aus dem Anstellungsverhältnis nicht vor dem Arbeitsgericht sondern vor ordentlichen Gerichten verhandelt werden.

Hier können sich unter Umständen Nachteile für den Geschäftsführer ergeben, wenn er z.B. vor seiner Ernennung zu Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft eine Anstellung als leitender Angestellter im Unternehmen hatte und kurz nach der Ernennung zum Geschäftsführer der Tochtergesellschaft gekündigt wird und keinen Kündigungsschutz genießt.

Ein Auszug aus dem Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung:

Dritter Abschnitt Vertretung und Geschäftsführung

GmbHG § 35

(1) Die Gesellschaft wird durch die Geschäftsführer gerichtlich und außergerichtlich vertreten.

(2) Dieselben haben in der durch den Gesellschaftsvertrag bestimmten Form ihre Willenserklärungen kundzugeben und für die Gesellschaft zu zeichnen. Ist nichts darüber bestimmt, so muß die Erklärung und Zeichnung durch sämtliche Geschäftsführer erfolgen. Ist der Gesellschaft gegenüber eine Willenserklärung abzugeben, so genügt es, wenn dieselbe an einen der Geschäftsführer erfolgt.

(3) Die Zeichnung geschieht in der Weise, daß die Zeichnenden zu der Firma der Gesellschaft ihre Namensunterschrift beifügen.

(4) Befinden sich alle Geschäftsanteile der Gesellschaft in der Hand eines Gesellschafters oder daneben in der Hand der Gesellschaft und ist er zugleich deren alleiniger Geschäftsführer, so ist auf seine Rechtsgeschäfte mit der Gesellschaft § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuchs anzuwenden. Rechtsgeschäfte zwischen ihm und der von ihm vertretenen Gesellschaft sind, auch wenn er nicht alleiniger Geschäftsführer ist, unverzüglich nach ihrer Vornahme in eine Niederschrift aufzunehmen.

GmbHG § 35a

(1) Auf allen Geschäftsbriefen, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden, müssen die Rechtsform und der Sitz der Gesellschaft, das Registergericht des Sitzes der Gesellschaft und die Nummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist, sowie alle Geschäftsführer und, sofern die Gesellschaft einen Aufsichtsrat gebildet und dieser einen Vorsitzenden hat, der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit dem Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen angegeben werden. Werden Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht, so müssen in jedem Fall das Stammkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen angegeben werden.

(2) Der Angaben nach Absatz 1 Satz 1 bedarf es nicht bei Mitteilungen oder Berichten, die im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung ergehen und für die üblicherweise Vordrucke verwendet werden, in denen lediglich die im Einzelfall erforderlichen besonderen Angaben eingefügt zu werden brauchen. ...

Das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung als PDF Download


Es wird keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der gemachten Angaben übernommen. Jegliche Haftung für Schäden und Konsequenzen, die sich aus der Verwendung der gemachten Angaben ergeben könnten, ist ausgeschlossen.

Neuigkeiten und aktuelle Meldungen :

Stellenangebote vom Arbeitsamt
Yahoo könnte 2000 Arbeitsplätze streichen
Das Bildungspaket des BMAS
Riester Rente für die Altersvorsorge
Poker um Schlecker Insolvenz
Wenig Rente für Frauen im Alter
Stellenanzeigen und Stellenangebote finden
Informationsplattform über Jobcenter und Hartz4
Altersvorsorge für Selbstständige als Pflicht
Mikrokredite für Selbstständige
Existenzgründung und Gründungszuschuss
Stellenboerse für Vollzeitstellen und Nebenjobs
Stellen und Jobs auf dem Arbeitsmarkt
Arbeitsplätze und Jobs am Flughafen Schönefeld
Onlinebewerbung und Jobsuche über Soziale Netzwerke
Die Rente mit 67 Langzeitkonten und Wertguthaben
Private Arbeitsvermittler helfen bei der Jobsuche
Deutschland braucht Informatiker
Neue Zahlungsabwicklung bei Ebay
Jobs in Berlin und Jobs in Muenchen
Cebit in Hannover 2012
Stellenanzeigen im Internet
Freie Mitarbeiter gesucht weil flexibel
Eu Gipfel zu ESM und Eurokrise
Wulff und der Ehrensold
EZB Geldspritze für Banken im Zuge der Eurokrise
Mehr Ausbildungsplätze in den Bundesministerien
Online-Stellenangebote im Internet nehmen ab
Arbeit in Dänemark - Stellenangebote in Dänemark
Arbeitlosenversicherung für Selbstständige
Gerichtsurteil zum Hausbesuch bei ALG II Empfängern
Änderungen beim Arbeitslosengeld
Ausbildungssuche und Ausbildungsplatz
Arbeitslose zukünftig verstärkt im Ernteeinsatz
Neue Förderprogramme der Arbeitsagentur
Lohn für Arbeit muss höher sein als Sozialhilfe
Jobangebote im Handwerk rückgängig
Einführung des Saison-Kurzarbeitergeld

Nachrichten und Angebote von Nutzern


Sie haben eine interessante Nachricht oder ein Angebot? => hier eintragen

Job-Informationen

Wenn Sie / ihr eine interessante Hausarbeit, ein Referat oder einen Artikel zum Thema Job, Arbeit, Arbeitslosigkeit, Existenzgründung oder zu einem ähnlichen Thema geschrieben habt - meldet euch bitte. Wir veröffentlichen gerne Artikel zu den genannten Themen und zahlen ein gutes Honorar für jeden Artikel! 

Email dazu bitte an: admin@jobagentur-24.de

Wir möchten an dieser Stelle auf unser Forum aufmerksam machen. Für einen Erfahrungsaustausch stehen mehrere Foren zu verschiedenen Themen bereit.
                                 ... hier gehts zum Forum
Neben unserer bekannten kosten-losen Stellenboerse haben wir jetzt noch ein erweitertes Angebot an Jobs und Stellen im Programm.
                      ... hier gehts zum Stellenmarkt

Anzeige:

Autoren im Nebenjob gesucht!  => hier mehr!


Kontakt I Impressum