Bei der ausserordentlichen Kündigung, die einen bedeutenden Einschnitt im Leben des Arbeitnehmers darstellt, kommt der Interessenabwägung bei der gerichtlichen Überprüfung des Kündigungsgrund oder der Kündigungsgründe eine entscheidende Bedeutung zu.
Die Umstände, die zu einer außerordentlichen Kündigung führen können und die bei der Interessenabwägung von Bedeutung sind, können u.a. in der wirtschaft-lichen Lage des Arbeitnehmers, in der Dauer der Betriebszugehörigkeit, in dem Grad des Verschuldens, in der Art und der Schwere der Verfehlung, dem Alter des Arbeitnehmers oder in den Chancen des Arbeitnehmeres auf dem Arbeitsmarkt begründet sein.
Die Überprüfung des Einzelfalles durch ein Arbeitsgericht oder eine andere zu-ständige Gerichtsbarkeit muss eine Interessenabwägung aller vorliegenden Umstände berücksichtigen. Eine Kündigung, bei der eine Interessenabwägung von vornherein ausgeschlossen ist, sieht das Kündigungsrecht im allgemeinen nicht vor.
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