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Begriffe aus dem Arbeitsrecht:

Kündigungsfristen


Als Kündigungsfrist wird der Zeitraum bezeichnet, der zwischen dem Zugang des Kündigungsschreibens bzw. der Kündigung und dem Zeitpunkt liegt, an dem die Kündigung wirksam wird.

In dieser Zeit hat der Arbeitgeber, wenn der Arbeitnehmer kündigt, die Möglichkeit, einen Ersatz für den Arbeitnehmer zu finden oder einen neuen Mitarbeiter einzu-stellen. Als Arbeitnehmer, dem vom Arbeitgeber gekündigt worden ist, hat man während der Kündigungsfrist die Möglichkeit, die Wirksamkeit der Kündigung zu überprüfen und kann gegebenenfalls arbeitsrechtliche Schritte gegen die Kündigung unternehmen. Dabei spielt die Kündigungsfrist eine entscheidende Rolle, den ein Arbeitnehmer hat in den meisten Fällen nur eine Frist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung, um einen Einspruch gegen die Kündigung zu erheben.

Wenn diese Frist verstrichen ist, gilt eine ausgesprochende Kündigung in aller Regel als wirksam.

Die gesetzlichen Kündigungsfristen betragen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer vier Wochen, wobei die Vertragsparteien jeweils zum fünfzehnten oder zum Ende des Monats kündigen können. Die Kündigungsfristen verlängern sich jedoch im Sinne das Arbeitnehmers mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Hier gilt im allgemeinen:

Dauer der Betriebszugehörigkeit Kündigungsfrist
> 5 Jahre 2 Monate
> 8 Jahre 3 Monate
> 10 Jahre 4 Monate
> 12 Jahre 5 Monate
> 15 Jahre 6 Monate
> 20 Jahre 7 Monate

In der Probezeit können Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber in aller Regel mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Für Schwangere gilt ein Kündigungsverbot seitens des Arbeitgeber, das noch bis vier Monate nach der Entbindung gilt.

Die gesetzlichen Kündigungsfristen können in aller Regel nicht durch Verein-barungen im Arbeitsvertrag verkürzt werden, allerdings können andere Kündig-ungsfristen in Tarifverträgen vereinbart sein.

Längere Kündigungsfristen, auf freiwilliger Basis, können in einem Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aber ohne weiteres vereinbart werden. Dies gilt sowohl für die Kündigung durch den Arbeitgeber als auch für die Kündigung durch den Arbeitnehmer.


Es wird keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der gemachten Angaben übernommen. Jegliche Haftung für Schäden und Konsequenzen, die sich aus der Verwendung der gemachten Angaben ergeben könnten, ist ausgeschlossen.

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