Bei Abschluss eines Arbeitsvertrages verpflichtet sich der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer zur Zahlung eines Entgeld für die vom Arbeitnehmer erbrachte Leistung. Dieses Entgeld oder Lohn kann in Form von Zeitlohn - hier wird die geleistete Arbeitszeit vergütet - oder in Form eines Akkordlohn - hier wird das erbrachte Arbeitsergebnis des Arbeitnehmers vergütet - gezahlt werden.
Bei einer leistungsabhängigen Entlohnung setzt sich das Arbeitsentgeld, das der Arbeitnehmer für die erbrachte Leistung erhält, oft aus einem Grundlohn (Fixum) und einer Provision zusammen.
Die Höhe der Provision setzt sich meist aus einem bestimmten Prozentsatz des vom Arbeitnehmer (oft Mitarbeiter im Aussendienst, im Telefonmarketing oder im Direktvertrieb) vermittelten Geschäfts oder der verkauften Ware, zusammen.
Auch beim Vertrieb von Versicherungen aller Art hat sich dieses Modell der Vergütung von Arbeitsleistung verbreitet. Die meisten Versicherungsvertreter im Außendienst erhalten von den Versicherungsgesellschaften ein Fixum und werden für abgeschlossene Versicherungsverträge provisioniert.
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