Das Arbeitsentgelt stellt die Vergütung einer Tätigkeit oder eine Arbeit dar.
Dabei wird das Arbeitsentgelt meist als Lohn oder Gehalt von einem Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer gezahlt. Die Höhe des Arbeitsentgeldes ist im Arbeitsver-trag geregelt und kann frei vereinbart werden. Ausnahmen sind nur bei Tarifver-trägen oder bei bestehenden Tarifbindungen zu beachten.
Die Zahlung von Arbeitsentgelt besteht hauptsächlich in Geld, durch Überweisung auf ein von dem Arbeitnehmer angegebenes Konto oder per Scheck. Es ist aber auch üblich, dass zusätzlich anderere Vergütungen, wie etwa die Überlassung eines Firmenwagens zur privaten Nutzung, vereinbart werden.
Andere Vergütungen können zum Beispiel Zahlungen wie Urlaubsgeld oder auch das Weihnachtsgeld sein - ein Anspruch ergibt sich aus gesetzlichen Ansprüche oder getroffenen Vereinbarungen im Arbeitsvertrag.
Den Anspruch auf Arbeitsentgelt haben Arbeitnehmer auch an gesetzliche Feier-tagen. Im Krankheitsfalle zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer sechs Wochen und das Arbeitsentgelt. Nach sechs Wochen zahlt die Krankenkasse des Arbeitnehmers das Arbeitsentgelt die für den Arbeitgeber weiter.
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