Zu Fehlzeiten eines Arbeitnehmers kann es durch verschiedene Bedingungen und Ereignisse kommen. Eine Verpflichtung zur Lohnzahlung wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten eines Arbeitnehmers besteht für den Arbeitgeber für die Dauer von sechs Wochen. Danach übernimmt die Krankenkasse die Lohnfortzahlung.
Der Arbeitgeber hat das Recht, die Zahlung von Entgeld oder Lohn um die Zeiten anteilig zu kürzen, für die kein Lohnanspruch besteht. Diese Fehlzeiten können etwa unbezahlter Urlaub oder unbezahlte Freistellung sein.
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