Im Strafrecht beschreibt Vorsatz den wesentlichen Teil des Tatbestandsmerk-mals.
Im Groben stellt Vorsatz den Tatentschluss dar, also das Wissen und Wollen der Tat bei Tatbegehung.
Bleibt der Arbeitnehmer beispielsweise ohne Erlaubnis des Arbeitgebers bewusst von der Arbeit fern, ist ihm Vorsatz vorzuwerfen.
Der Arbeitgeber hat in diesem Fall die Möglichkeit zur
Auch bezüglich der Haftung des Arbeitnehmers bei Schäden gibt es den Tatbestand des Vorsatzes, wenn beispielweise der Arbeitnehmer vorsätzlich einen Autounfall mit dem Geschäftswagen innerhalb einer betrieblichen Handlung herbeiführt.
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