Allgemein ist ein Urteil eine Entscheidung über einen bestimmten Sachverhalt. Durch ein Urteil wird grundsätzlich über eine Klage entschieden.
Im gerichtlichen Verfahren ist ein Urteil die Entscheidung eines Gerichtes, das in der Regel auf grund einer mündlichen Verhandlung ausgesprochen wird.
Für ein Urteils sind besondere Formen vorgeschrieben. Es muss schriftlich abgefasst sein und besteht aus dem Urteilskopf, der Urteilsformel sowie dem Tatbestand und den Entscheidungsgründen.
Im Arbeitsrecht sind die Arbeitsgerichte für Urteile in allen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie für Streitigkeiten zwischen den Tarifvertragsparteien zuständig.
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