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Begriffe aus dem Arbeitsrecht:

Zeitakkord


Der Zeitakkord - eine Form des Akkordlohn - ist eine Möglichkeit, die zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmner beim Abschluss eines Arbeits-verhältnisses zur Vergütung der vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistung zwischen den beiden Vertragspartnern vereinbart werden kann.

Dabei wird beim Zeitakkord die Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers nach dem erbrachten Arbeitsergebnis berechnet. Anders als beim Zeitlohn, bei dem die Entlohnung des Arbeitnehmers nach einem Zeitraum der Erbringung der Arbeits-leistung berechnet wird, erfolgt die Entlohnung des Arbeitnehmers beim Zeit-akkord nach der erbrachten Leistung ( u.a. in Stücken ).

Für diese Leistungseinheit (Stück) wird eine bestimmte Zeit kalkuliert, in der die Leistungseinheit erbracht werden kann.

Somit hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, bei Unterschreitung der veranschla-gten Zeit seinen Lohn zu erhöhen. Andererseits verdient er auch entsprechend weniger, wenn er für die Erbringung der Leistungseinheit mehr Zeit benötigt.

Damit die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers mit dem Zeitakkord vergütet werden kann, muss die zu verrichtende Tätigkeit die Bezahlung nach Zeitakkord bedingen und es müssen gerechte Zeitvorgaben ( vom Arbeitgeber oder seinem Beauftrag-ten) gemacht werden.

Auch entsprechende Arbeitsvorbereitungen für die Arbeit nach Zeitlohn müssen in die Planung der Arbeiten einbezogen werden, damit die Entlohnung des Arbeit-nehmer nach Zeitlohn auch gerecht ist.


Es wird keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der gemachten Angaben übernommen. Jegliche Haftung für Schäden und Konsequenzen, die sich aus der Verwendung der gemachten Angaben ergeben könnten, ist ausgeschlossen.

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