Die Zahlung von Lohn ist eine der Hauptverpflichtungen, die ein Arbeitgeber mit dem Abschluss eines Arbeitsverhältnisses eingeht.
Dabei unterscheidet man zwischen den verschiedenen Arten des Lohn oder des zu zahlenden Arbeitsentgeldes. Bei der Zahlung von Lohn ist natürlich der Geldlohn als Vergütung der Arbeitsleistung eines Arbeitnehmer am weitendsten verbreitet.
Neben dem Geldlohn kann aber auch - auch als zusätzliche Entlohnung - die Zahlung von Naturallohn ( Sachbezüge, Stellung einer Dienstwohnung u.a.) vereinbart werden.
Beim
Zeitlohn
wird einem Arbeitnehmer für die Verrichtung seiner Arbeitsleitung ein Lohn ge-zahlt, der sich nach Zeitabschnitten ( Stundenlohn, Monatsgehalt) berechnet und der im allgemeinen unabhängig von der Quantität und der Qualität der abgelief-erten Arbeitsergebnisse gezahlt werden muss.
Der Arbeitgeber ist also in der Regel auch dann zur Zahlung des Zeitlohn ver-pflichtet, wenn die erbrachte Arbeitsleitung des Arbeitnehmers nicht den ge-wünschen Qualitäts- oder Quantitäzsansprüchen des Arbeitgebers entspricht.
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