Der Streik - auch der Warnstreik - ist ein Mittel der Arbeitnehmerseite, der in einem Arbeitskampf angewendet wird, um bestimmte Interessen durchzusetzen oder um auf Verhandlungen auf Abschlüsse einen gewissen Druck auszuüben.
Dabei ist jedoch zu beachten, das während eines Warnstreik für den Arbeitgeber nicht die Verpflichtung besteht, das Arbeitsentgeld weiter zu zahlen.
Gewerkschaftsmitglieder erhalten während des Warnstreik eine Streikunterstütz-ung, wenn es sich um einen regulären Streik handelt. Bei einem Warnstreik müssen sich beteiligte Arbeitnehmer in der Regel auf eine Kürzung ihres Bruttogehalts einrichten.
Ein Warnstreik stellt im Arbeitskampf oft einen kurzen Streik der Belegschaft oder der Arbeitnehmnerseite dar, der auf zeitlich oder sachlich in Zusammenhang stehende Verhandlungen ( Tarifabschlüsse, Entlassungen ...) einen gewissen Druck auf die verhandelnden Partein zugunsten der Arbeitnehmerseite ausüben soll.
Streik und Warnstreik
Von einem Streik unterscheidet sich der Warnstreik dahingehend, das ein Warnstreik eine zeitlich begrenzte Arbeitsniederlegung darstellt und als Vorstufe eines möglichen Streiks den Arbeitgebern die Bereitschaft zu einem längeren Streik signalisieren soll.
Obwohl bei Tarifverhandlungen Arbeitskampfmaßnahmen gesetzlich verboten sind, sind tarifverhandlungsbegleitende Warnstreiks unter Umständen möglich. In der Regel finden so Warnstreiks während der aktuellen Verhandlungen zwischen der Arbeitnehmerseite und den Arbeitgeber statt. Wenn aber das gesetzlich geregelte Verfahren der Schlichtung zwischen den Verhandlungspartner läuft, ist der Warnstreik unzulässig.
Weiter darf ein Warnstreik auch nicht zu rechtswidrigen Handlungen führen, da den betroffenden Arbeitnehmern sonst eine Kündigung drohen kann.
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