Eine Verwarnung, auch Ermahnung, Rüge oder Vorbehaltung, ist eine Maßregelung des Arbeitgebers für ein regelwidriges Verhalten des Arbeitnehmers.
Mit der Verwarnung warnt der Arbeitgeber aber nicht vor einer möglichen Kündigung, sondern will durch den Ausspruch der Verwarnung nur ein bestimmtes Verhalten kritisieren.
Die Verwarnung wird mündlich durch den Arbeitgeber ausgesprochen und wird nicht in die Personalakte eingetragen.
Das Bundesarbeitsgericht als höchstes deutsches Arbeitsgericht verlangt grundsätzlich immer dann eine Verwarnung, wenn es sich um ein steuerbares Verhalten handelt und eine Wiederherstellung des Vertrauens erwartet werden kann.
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