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Begriffe aus dem Arbeitsrecht:

Vergleich


Unter einem Vergleich versteht man die Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, strittige Ansprüche durch eine Vereinbarung ohne Richterspruch zu beseitigen. Dies geschieht meist in Form von Zahlung einer bestimmten Geldsumme.

Ziel des Vergleiches ist es, strittige bzw. zweifelhafte Ansprüche durch einen Kompromiss zu beseitigen, d. h. Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen sich einvernehmlich. Das Gericht kann einen solchen Vergleich allerdings rechtlich bestätigen. Einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf einen Vergleich, so werden keine Gerichtsgebühren fällig. Der Arbeitnehmer muss nur die Kosten seines Rechtsanwaltes tragen.

Meistens werden Vergleiche bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses geschlossen. Im Gegensatz zur oftmals vorherrschenden Meinung hat ein Arbeitnehmer bei Entlassung keinen Anspruch auf Abfindung. Allerdings muss der Arbeitnehmer nachweisen, dass die Kündigung rechtmäßig war.

Dies kann seich sehr schwierig und langwierig gestalten. Sollte sich nach einem solchen Prozess herausstellen, dass die Kündigung rechtswidrig war, können für den Arbeitgeber hohe Kosten anfallen. Um dieser Gefahr zu entgehen, einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer oft auf einen Vergleich in Form einer Abfindung.

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