Urlaubsabgeltung bedeutet, dass der Arbeitgeber eine Zahlung für die nicht genommenen Urlaubstage an den Arbeitnehmer zu leisten hat.
Einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung hat der Arbeitnehmer nur, wenn er wegen Beendigung des Arbeitverhältnisses ganz oder teilweise seinen Urlaub nicht mehr in Anspruch nehmen kann. Ein anderer Grund (z.B. Wunsch des Arbeitnehmers auf Abgeltung) ist verboten. Der Tod des Arbeitnehmers berechtigt die Erben nicht zu einer Urlaubsabgeltung.
Die Urlaubsabgeltung bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, den der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubes erhalten hat, mit Ausnahme des Entgeltes für geleistete Überstunden.
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