Der Tod des Arbeitnehmers beendet das Arbeitsverhältnis, da die Erbringung der Arbeitleistung eine höchstpersönliche Verpflichtung ist und nicht von Erben übernommen werden kann.
Bestehen jedoch noch Lohnansprüche, gehen diese an die Erben des Arbeitnehmers über.
© business-solutions-peine.de
Es wird keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der gemachten Angaben übernommen. Jegliche Haftung für Schäden und Konsequenzen, die sich aus der Verwendung der gemachten Angaben ergeben könnten, ist ausgeschlossen.
|