Mit den Reformen auf dem Arbeitsmarkt hat die Bundesregierungen neue und sinnvolle Schritte zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit unternommen.
Durch spezielle Anreize und Förderprogramme für Arbeitslose, die eine Existenzgründung wagen wollen, soll die Arbeitslosigkeit weiter bekämpft werden und Arbeitssuchende sollen stärker motiviert werden, sich eine eigene Existenz aufzubauen.
Die zwei Hauptpfeiler der Förderung von Existenzgründungen durch das Arbeitsamt sind dabei das Überbrückungsgeld und die Ich AG.
Bei beiden Programmen muss jedoch die Beantragung der Förderung vor der eigentlichen Geschäftstätigkeit erfolgen, das sonst kein Anspruch auf Förderung besteht.
Nehmen Sie also so früh wie möglich Kontakt zu Ihrem Arbeitsberater auf und lassen Sie sich über Fördermöglichkeiten bei Existenzgründungen in allen Einzelheiten und vor Gründung Ihres Unternehmens beraten.
Ich AG
Bei der Ich AG erhalten alle Existenzgründer, die vor der Beantragung der Fördermittel zur Existenzgründung arbeitslos gemeldet waren, von der Arbeitsagentur einen zeitlich begrenzten Zuschuss bei der Existenzgründung.
Für Einzelheiten zu dieser Fördermöglichkeit informieren Sie sich hier ... mehr
Überbrückungsgeld
Das Überbrückungsgeld ist eine Fördermaßnahme der Arbeitsagentur, die alle Arbeitslosen, die eine Selbstständigkeit und eine Existenzgründung ins Auge fassen, bei der Realisierung diese Vorhabens und in der Anlaufzeit der Existenzgründung finanziell unterstützen soll. Zu Formalitäten und Voraussetzungen für die Förderung durch die Arbeitsagentur mit Hilfe des Überbrückungsgeld lesen Sie hier mehr ... weiter |