Arbeitslose, die eine Existenzgründung beabsichtigen, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung bei der Existenzgründung von der Arbeits-agentur erhalten.
Damit sollen Arbeitslose bei der Beendigung Ihrer Arbeitslosigkeit und bei einem Neuanfang mit einer Existenzgründung unterstütz werden.
Die Idee der Ich AG entstand im Zuge der Reformen auf dem Arbeitsmarkt im Jahr 2002 und war ein Vorschlag der Hartz Kommision, die mit Ihren Anregungen und Vorschlägen zur Umgestaltung der Bundesagentur für Arbeit Wege aufzeigen wollte, die mehr Menschen wieder in Arbeit bringt . Mit Einführung der ICH AG sollte auch die Zahl der schwarzarbeitenden Arbeitslosen reduziert werden.
Existenzgründung und Ich AG
Der Grundgedanke bei der Fördermaßnahme ICH AG war oder ist, das auch Existenzgründer gefördert werden sollen, die sich mit Geschäftsideen eine Existenz aufbauen wollen, die kein großes Startkapital erfordern, vom Unter-nehmer vielleicht sogar anfangs allein ausgeführt werden können und daher auch kein großes unternehmerisches Risiko eingehen.
Somit ist die ICH AG eine typische Kleingründung, die vielen erst den Start in die Selbstständigkeit erlaubt und eine Existenzgründung ermöglicht.
Existenzgründungszuschuss - ICH AG
Wenn Sie eine Existenzgründung planen, sei es eine gewerbliche oder freiberufliche Gründung, können Sie den Existenzgründungszuschuss der Arbeitsagentur unter den folgenden Voraussetzungen erhalten
- sie haben mindestens einen Tag Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld bezogen oder
- sie haben an einer ABM Maßnahme teilgenommen
- der Bezug von Leistungen liegt nicht länger als einen Monat vor dem Beginn der Selbstständigkeit zurück
- eine fachkundige Stelle hat die Tragfähigkeit Ihrers Unternehmens-konzeptes geprüft
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