Viele Arbeitslose fassen nach erfolglosen Bewerbungen und vergeblichen Be-mühungen um einen Job oder einen festen Arbeitsplatz den Entschluss, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen und eine Existenzgründung in Angriff zu nehmen.
Für viele bietet die Arbeitslosigkeit auch die Chance, den Plan einer Selbstständig-keit und der Gründung eines eigenen Unternehmen endlich in die Tat umzusetzen. Bei vielen ist die Idee der Existenzgründung schon länger vorhanden, das eigene Unternehmen oder die Existenzgründung aber auch umzusetzen - dazu fehlte vielleicht bei manchem noch der nötige Mut.
Bevor man den Schritt in die Selbstständigkeit jedoch wagt, sollte man einige Dinge im Vorfeld beachten und die Gründung eines eigenen Unternehmen und die Umsetzung der vielversprechenden Gründungsidee genauestens planen.
Förderprogramme der Arbeitsagentur
Die Bundesregierung bzw. die Agentur für Arbeit unterstütz Existenzgründer mit einer Vielzahl von Förderprogrammen.
Arbeitslose, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus Selbstständig machen wollen und eine Existenzgründung planen, können von der Arbeitsagentur den Existenz-gründungszuschuss oder auch das Überbrückungsgeld erhalten.
Einzelheiten zum Existenzgründungszuschuss, oder auch umgangssprachlich ICH AG genannt, finden Sie hier.
Ob für Sie eine Förderung im Rahmen der ICH AG günstiger ist oder ob Sie besser die Fördermaßnahmen aus dem Überbrückungsgeld in Anspruch nehmen sollten, hängt von einigen Voraussetzungen ab.
Eine Förderung im Rahmen der ICH AG ist oft bei Existenzgründern günstiger, wenn ( u.a.)
- sie die eventuell schwierige Anlaufphase Ihres Unternehmen mit anderen Einnahmequellen überbrücken können
- wenn Ihr Einkommen im Jahr wahrscheinlich unter 25 TSD Euro liegen wird
- sie nur ein geringes Arbeitslosengeld beziehen
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