Das Thema Weiterbildung im Arbeitsrecht betrifft oft den Anspruch eines Arbeit-nehmer auf die Gewährung von Bildungsurlaub.
Einen Anspruch auf Bildungsurlaub - etwa für Weiterbildung, Fortbildung oder für andere berufliche Weiterbildungen - besteht für Arbeitnehmer in der Regel nach einer Beschäftigungsdauer von mindestens sechs Monaten.
Für eine Freistellung für eine
Weiterbildung
im Rahmen von Bildungsurlaub vom Arbeitgeber zu bekommen, ist es erforderlich, das die Weiterbildung bzw. die Weiterbildungsmaßnahme als eine förderungs-würdige Bildungsveranstaltung anerkannt ist, die einer politischen oder persön-lichen, beruflichen Weiterbildung dient.
Während der Zeit der Weiterbildung hat der Arbeitnehmer das Recht auf auf Fortzahlung seines Arbeitsentgelt .
Die genauen Regelungen zum Bildungsurlaub oder zu Weiterbildung im Rahmen der Gewährung von Bildungsurlaub sind von Bundesland zu Bundesland verschieden.
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