Von einem Verbandstarifvertrag spricht man, wenn ein Tarifvertrag auf Arbeitgeberseite nicht von einem einzelnen Unternehmen, sondern vom Arbeitgeberverband abgeschlossen wird.
Ein Arbeitgeberverband ist ein Zusammenschluss von Arbeitgebern (Unternehmer) aus gleichen Sparten, zum Zwecke gemeinsamer Interessenvertretung.
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