Schlechtleistung im arbeitsrechtlichen Bereich bedeutet: die Arbeitsleistung des Mitarbeiters wurde schlecht ausgeführt, also mit Mängeln behaftet ist.
Wegen Schlechtleistung kann ein Arbeitnehmer aber nur nach vorheriger Abmahnung durch den Arbeitgeber gekündigt werden und das auch nur, wenn die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers weiterhin schlecht bleibt.
Dies gilt nicht nur bei kleineren Schlechtleistungen, wenn es z.B. durch fehlerhafte Leistung zu Kundenreklamationen kommt, sondern auch wenn es um grobe Arbeitsfehler geht wie beispielweise fehlerhafte Montage von Rädern an einem Kraftfahrzeug.
Genau so verhält es sich, wenn der Arbeitgeber nur den Verdacht einer Schlechtleistung hat.
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