Wenn bei einem Mitarbeiter eine schlechte Leistung oder ein nicht zu akzep-tierendes Verhalten vorliegt und der Arbeitgeber den Angestellten kündigen will, so erhält der Arbeitnehmer oft eine Abmahnung. In dieser Abmahnung muss das genau Fehlverhalten des Angestellten festgehalten sein und es müssen Konsequenzen aufgeführt sein, wenn sich das Verhalten des Angestellten nicht ändert.
Diese Konsequenzen sind meist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses. In der Abmahnung muss neben der schon geschilderten Beschreibung des Fehl-verhaltens des Arbeitnehmers auch eine Beschreibung enthalten sein, in der für den Arbeitnehmer oder Angestellten nachvollziehbar hervorgeht, was der Arbeit-geber in Zukunft von ihm erwartet.
Von der Arbeitgeberseite aus muss dem Angestellten nun genügend Zeit gegeben werden damit er sein Fehlverhalten abstellen kann und die Forderungen des Arbeitgebers erfüllen kann.
Werden allerdings in sensiblen Bereichen oder in Vertrauenspositionen Fehl-verhalten begangen, so hat der Arbeitgeber in bestimmten Fällen die Möglichkeit auch ohne eine Abmahnung eine Kündigung auszusprechen. Ob diese dann allerdings gerecht fertigt ist, kann ein Arbeitnehmer natürlich immer von Arbeits-gerichtenüberprüfen lassen.
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